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Übers Ziel Hin ausgeschossen

Die EU-Kommission will die Richtlinie zur Gasversorgung durch eine Verordnung ersetzen – und bei einem Lieferengpass selbst die Schlüsselrolle beim Krisenmanagement spielen.

Der Schrecken der jüngsten Gaskrise sitzt der EU-Kommission noch immer in den Knochen. Der Transitkonflikt zwischen der Ukraine und Russland hat den Bürokraten in Brüssel schlagartig klargemacht, dass die EU nur unzureichend auf eine Unterbrechung des Nachschubs wichtiger Energierohstoffe vorbereitet ist. Zur Lösung des Problems schlagen sie vor, die bestehende Richtlinie zur Gasversorgungssicherheit durch eine Verordnung zu ersetzen, die Mindeststandards für den Notfall festlegt und der Kommission eine Schlüsselrolle beim Krisenmanagement zuweist.

Dagegen ist im Grundsatz nichts einzuwenden, im Detail wirft der Vorschlag aber mindestens so viele Fragen auf, wie er beantwortet. Bei der Suche nach bürokratischen Antworten auf ein in erster Linie wirtschaftliches Problem sind Energiekommissar Piebalgs und seine Beamten einmal mehr über das Ziel hinausgeschossen. Da ist zum Beispiel die Definition des Krisenfalls, der bereits dann gegeben sein soll, wenn zehn Prozent der Gemeinschaftsimporte ausgefallen sind. Die Kommission kann dann in die Zuständigkeit der nationalen Behörden und der Unternehmen eingreifen, um regionalen Engpässen entgegenzuwirken. Dabei hat gerade die Lieferunterbrechung im Januar, bei der diese Schwelle überschritten wurde, gezeigt, dass die Versorgungsunternehmen damit auch selber fertig werden können.

Mittelfristig könnte sich die europäische Fürsorge sogar als kontraproduktiv erweisen. Verleitet sie die Mitgliedsstaaten doch dazu, sich im Krisenfall mehr auf eine Zuteilung durch Brüssel zu verlassen statt selber für den Notfall vorzusorgen. Für die Versorgungssicherheit sind zunächst die Unternehmen selber verantwortlich, dann die Mitgliedsstaaten. Erst wenn auch sie überfordert sind, sollte die Kommission eingreifen. Ob das schon dann der Fall ist, wenn die EU noch über neunzig Prozent der üblichen Importmenge verfügt, ist zumindest fraglich. Es kommt auch darauf an, wie lange die Lieferunterbrechung dauert. In jedem Fall sollte nach einem Ausgleich zunächst regional gesucht werden, bevor ein europäisches Zwangsregime über die gesamte EU verhängt wird. Auch bei der Vorbereitung auf den Krisenfall setzt man in Brüssel mehr auf bürokratische Einfallslosigkeit als auf ökonomische Kreativität. So müssen die Mitgliedsstaaten nach Vorstellung der Kommission sicherstellen, dass sie auch dann mindestens 60 Tage über die Runden kommen, wenn ihre wichtigste Importleitung ausfällt.
 
Grenzüberschreitende Gasleitungen sollten laut Kommission so ausgestattet
sein, dass sie das Gas unter allen Umständen in beide Richtungen transportieren können. Ob die Umkehr des Gasflusses im Einzelfall die richtige Antwort ist, um mit einem Lieferengpass fertig zu werden, wissen die Unternehmen aber besser als die Kommission. Tatsächlich muss Gas nicht notwendigerweise durch Gas ersetzt werden. Die Versorgungsunternehmen können für den Fall, dass der Nachschub unterbrochen ist, auch dadurch vorsorgen, dass sie Verträge mit ihren Kunden abschließen, die es ermöglichen, Gaslieferungen zeitweise auszusetzen oder zu kürzen. Für bestimmte Kunden kann es auch sinnvoller sein, vorübergehend auf andere Brennstoffe umzusteigen, als Gas unter hohen Kosten aus anderen Quellen zu beschaffen.

Entscheidend ist, dass die Wirtschaftlichkeit auch in der Krise gegeben sein muss. Welche Investitionen für den Notfall vorgenommen werden, sollte man deswegen soweit wie möglich den Unternehmen überlassen. Denn: Die Krisenprävention verursacht Kosten, die der Verbraucher am Ende durch höhere Preise bezahlen muss – auch in normalen Zeiten.


Der Autor



Dr. Tom Weingärtner arbeitet seit vielen Jahren als Journalist für Radio und Printmedien mit Schwerpunkt EU und Energie. Seit 1999 berichtet er als Korrespondent aus Brüssel für mehrere Rundfunkanstalten der ARD und den Onlinedienst „powernews“.