Das dritte Binnenmarktpaket muss bis März 2011 in deutsches Recht umgesetzt sein. Dabei soll der Wettbewerb gestärkt werden. Dies darf aber nicht zulasten der deutschen Gaswirtschaft gehen.
Die EU hat im September den dritten Versuch auf den Weg gebracht, den Wettbewerb zwischen den europäischen Gasversorgern in Gang zu bringen. Die ersten beiden „Binnenmarktpakete“ für die leitungsgebundene Energie haben nach Ansicht der EU -Kommission bestenfalls Teilerfolge gebracht. Die Entwicklung der letzten Jahre zeige zwar die Vorzüge der Liberalisierung, heißt es im jüngsten Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Verwirklichung des Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarktes, „doch wurde das volle Liberalisierungspotenzial nicht ausgeschöpft“. Die Mitgliedsstaaten werden dazu angehalten, sich mehr um die Öffnung ihrer Strom- und Gasmärkte zu kümmern. Kritisch sieht man in Brüssel die nach wie vor hohe Konzentration in der Gaswirtschaft.
Als Patentrezept dagegen gilt in Brüssel die Trennung von Handel und Transport. Die Kommission hatte deswegen in ihrem Vorschlag für ein drittes Binnenmarktpaket gefordert, integrierte Konzerne zu zerschlagen: Die Fernleitungsnetze sollten aus den Versorgungsunternehmen herausgelöst und an neue Eigentümer veräußert werden. So weit wollte der europäische Gesetzgeber aber nicht gehen: Nach der neuen Gasrichtlinie, die im September in Kraft getreten ist, dürfen die Gasversorger ihre Leitungsnetze behalten, müssen sie aber durch eine „chinesische Mauer“ vom Mutterkonzern trennen. Das ist der „dritte Weg“ zur Liberalisierung der Gas- und Stromwirtschaft, für den sich vor allem die deutsche und die französische Regierung im Ministerrat eingesetzt haben. Die Vorschriften der neuen Gas- und Stromrichtlinie müssen bis März 2011 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei wird es darauf ankommen, etwas für den Wettbewerb zu tun, den auch die deutschen Gasversorger wollen, ohne neue Probleme an anderer Stelle zu schaffen, beispielsweise für die Versorgungssicherheit. Klar ist, dass der Netzbetreiber eine selbstständig kalkulierende Firma sein muss, seine Manager dürfen nicht ohne Weiteres in eine führende Position des Versorgungsunternehmens wechseln. Wenn daraus keine Sackgasse in der Karriere dieser Manager werden soll, muss ihnen jedoch der Weg in andere Teile eines Konzerns offen stehen. Auch dürfen Dienstleistungen (wie die Gehaltsabrechnung oder Datenverarbeitung), die im Konzernverbund auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stehen, nicht um jeden Preis „verdoppelt“ werden. Denn dadurch wird der Netzbetreiber nicht unabhängiger, der Gastransport aber teurer. Auch eine Konsolidierung der Netzbetreiber in der Bilanz der Muttergesellschaft sollte auf dem „dritten Weg“ möglich sein.
In Brüssel möchte man die Fernleitungsnetzbetreiber außerdem bei Bedarf zwingen, in ihre Leitungsnetze zu investieren. Gerade in der Gaswirtschaft ist das weder notwendig noch gerechtfertigt. Ordnungspolitisch ist es fragwürdig, einen Investor zu einer Investition zu zwingen, die sich für ihn nicht rechnet. Die EU-Kommission will mit der Liberalisierung auch die Versorgungssicherheit erhöhen. Ein offener Markt, in dem Gas ohne Hindernisse zwischen Madrid und Sofia gehandelt werde, sei die beste Garantie gegen Versorgungsstörungen, heißt es in Brüssel. Die Sicherheit der Versorgung in Deutschland aber beruht auf langfristigen Lieferverträgen. Dieses Geschäftsmodell setzt allerdings voraus, dass auch mit den Kunden langfristige Verträge geschlossen werden. Der deutsche Gesetzgeber sollte der Versuchung widerstehen, dieses Modell infrage zu stellen, um mehr kurzfristigen Wettbewerb zu erzeugen. Langfristig ginge das zulasten der Versorgungssicherheit.

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Dr. Tom Weingärtner arbeitet seit vielen Jahren als Journalist für Radio und Printmedien mit Schwerpunkt EU und Energie. Seit 1999 berichtet er als Korrespondent aus Brüssel für mehrere Rundfunkanstalten der ARD und den Onlinedienst „powernews“. |