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Vertikale Integration verengt den Wettbewerb
Gastbeitrag von Dr. Rainer Seele, Sprecher der WINGAS-Geschäftsführung, für die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 28. Januar 2003
Die von der EU vorgesehene gesellschaftsrechtliche Entflechtung von Erdgashandel und Gastransport ist eine Belastung für die weitere Liberalisierung des europäischen Gasmarktes. Denn sie bringt für den Wettbewerb keinen weiteren positiven Impuls. Handlungsbedarf besteht dagegen bei der Sicherung eines fairen Interessenausgleiches zwischen Produzenten und Verbrauchern sowie einer Begrenzung der vertikalen Integration von Unternehmen.
Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens WINGAS vor zehn Jahren war ein visionäres Projekt. Die Partner - das Chemieunternehmen BASF und der weltgrößte Gasproduzent Gazprom - setzten Wettbewerb auf dem Gasmarkt mit dem Jointventure Wingas um, lange bevor die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten mit ihren Vorstellungen an die Schaffung eines einheitlichen europäischen Energiebinnenmarktes gingen. Rund 2,7 Milliarden Euro investierte die deutsch-russische Partnerschaft in den Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmens mit einer modernen gastechnischen Infrastrukrur. WINGAS steht für die erfolgreiche Umsetzung des Leitungswettbewerbs und des anschließenden Gas-zu-Gas-Wettbewerbs in Deutschland - und zwar gegen massive Widerstände der etablierten Gaswirtschaft und zunächst ohne den Rückenwind eines wettbewerbsorientierten Rechtsrahmens.
Legal Unbundling bindet Potentiale
WINGAS hat sich frühzeitig für den transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zu den Erdgastransportsystemen eingesetzt. Für WINGAS ist die Netzöffnung in doppelter Weise sinnvoll und wichtig: Dort, wo wir keine Leitungen haben, um unsere Kunden zu versorgen, nutzen wir freie Kapazitäten anderer Unternehmen. Unsere eigenen Leitungen und Speicher öffnen wir Dritten zu fairen Konditionen. Rund 30 Prozent aller derzeitigen Durchleitungsverträge in Deutschland wurden mit WINGAS abgeschlossen. Dieses Doppelinteresse sichert Transparenz und faire Konditionen für den Netz- und den Speicherzugang: Wir wollen im Wettbewerb um Transport- und Speicherleistungen erfolgreich sein, aber auch eigene Durchleitungen zu angemessenen Entgelten durchführen. Die jetzt von der EU verabschiedete gesellschaftsrechtliche Trennung von Handel und Transport (Legal Unbundling) bringt keinen Zuwachs an Transparenz, hier reichen buchhalterische Abgrenzungen völlig aus. Im Gegenteil: Ein Legal Unbundling zwingt auch schlanke Unternehmen, Funktionen zu verdoppeln und damit Einbußen an Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz zu riskieren.
Das eigentliche Ziel des Unbundling, die Gewährleistung von Transparenz beim Netzzugang und die Verhinderung von Quersubventionen, wird auch schon durch das buchhalterische Unbundling gesichert. Dieses ist von WINGAS bereits umgesetzt. Ein Legal Unbundling stellt einen beispiellosen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, und es besteht die Sorge, dass es zu Fehlentwicklungen und einem Abbau von Leistungen kommt, die die Zuverlässigkeit der Gasversorgung bislang auszeichnen.
Fairer Ausgleich birgt Sicherheit
Die Importabhängigkeit der europäischen Gaswirtschaft wird nicht zuletzt vor dem Hintergrund der EU-Ost-Erweiterung weiter ansteigen. Im Jahre 2015 werden wir rund 70 Prozent unseres Erdgasbedarfs aus weit entfernten Quellen heranführen müssen, wie jetzt die Internationale Energieagentur (IEA) bestätigt hat. Zugleich sind die Hauptproduzenten nicht mehr wie bisher allein auf die Absatzmärkte in Westeuropa angewiesen. Deshalb müssen die Erdgasproduzenten mit ihren spezifischen Interessen stärker in die Absatz- und Verkaufsstrategien integriert werden. Vor allem brauchen sie auskömmliche Einnahmen, um die hohen und steigenden Kosten für Produktion und Transport von Erdgas zu decken.
Auf der anderen Seite stehen die Erdgasverbraucher mit ihrem Anspruch, jederzeit preiswert und sicher versorgt zu werden. Importeure und Händler sind das Zwischenglied, das einen Interessenausgleich herstellt - beispielsweise durch sicheren Transport oder den Betrieb von Speichern, in die die Produzenten gleichmäßig einliefern, die Kunden aber entsprechend ihrem Bedarf jahreszeitlich oder konjunkturbedingt unterschiedliche Mengen entnehmen.
Störungen dieses Interessenausgleiches
zu vermeiden ist Aufgabe und Leistung der Unternehmen auf der Import- und Handelsstufe. Denn Störungen können die internationale Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Erdgasverbraucher belasten, aber auch das Lieferinteresse der Produzenten erlahmen lassen. Anders als noch vor wenigen Jahrzehnten sind die für Westeuropa wichtigen Erdgasproduzenten nicht mehr allein auf westeuropäische Gasmärkte angewiesen. Andere Regionen wie Asien oder Nordamerika bieten ebenfalls interessante Absatzmärkte.
Wettbewerb in Gefahr
Seit der Aufhebung energiekartellrechtlicher Sondervorschriften sind Strom- und Gasunternehmen bemüht, drohende Verluste von Absatzmengen durch Beteiligungen an nachgelagerten Absatzstufen aufzufangen - die sogenannte vertikale Integration ist in aller Munde. Mittlerweile sind mehr als 50 Prozent des Gasabsatzes der Stadtwerke von derartigen Beteiligungen geprägt. Auch wenn diese Beteiligungen vielfach 25 Prozent nicht überschreiten, können sich doch erhebliche Einflussmöglichkeiten für die Anteilseigner ergeben. Der sogenannte "strategische Partner" kann ganz schnell zum "Beschaffungs-Vormund" werden.
Kein Zweifel, die Liberalisierung der Gasmärkte muss weiter voranschreiten. Die Schritte sollten allerdings auch in die richtige Richtung gehen.

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