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Fristigkeit der Verträge (Vertragslaufzeiten)

Die WINGAS bietet sowohl kurzfristige als auch langfristige Verträge an. Die Vertragslaufzeiten können je nach gebuchtem Speicherprodukt zwischen einem Monat und mehreren Jahren variieren. Der Speicherkunde kann in dieser Zeit den gebuchten Speicherplatz sowie die gebuchten Einspeicher- und Ausspeicherkapazitäten gemäß seiner Buchung nutzen.
 
Der früheste Möglichkeit der verbindlichen Speicheranfrage zur Herbeiführung eines Vertragsabschlusses ist von der Vertragslaufzeit abhängig. Hierfür gelten die folgenden Fristen:


 Vertragslaufzeit Verbindliche Speicheranfrage frühestens möglich
 Jederzeit
 1 Jahr vor Beginn des Speichervertrages
 3 Monate vor Beginn des Speichervertrages
 30 Werktage vor Beginn des Speichervertrages


Aufgrund der aktuellen logistischen Rahmenbedingungen für den Speicher Haidach und zur Sicherstellung einer effizienten Speichernutzung, werden verbindliche Speicheranfragen auch außerhalb der zuvor genannten Fristen diskriminierungsfrei berücksichtigt.