WINGAS
 
Suche


Unternehmen
Handel
Speicherung
Karriere
Presse
Infothek
Engagement
Lieferanten

Fristigkeit der Verträge (Vertragslaufzeiten)

Die WINGAS bietet sowohl kurzfristige als auch langfristige Verträge an. Die Vertragslaufzeiten können je nach gebuchtem Speicherprodukt zwischen einem Tag und mehreren Jahren variieren. Der Speicherkunde kann in dieser Zeit den gebuchten Speicherplatz sowie die gebuchten Einspeicher- und Ausspeicherkapazitäten gemäß seiner Buchung nutzen.
 
Die früheste Möglichkeit der verbindlichen Speicheranfrage zur Herbeiführung eines Vertragsabschlusses ist von der Vertragslaufzeit abhängig. Hierfür gelten die folgenden Fristen:


 Vertragslaufzeit Verbindliche Speicheranfrage frühestens möglich
 Jederzeit
 1 Jahr vor Beginn des Speichervertrages
 3 Monate vor Beginn des Speichervertrages
 30 Werktage vor Beginn des Speichervertrages


Verträge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr oder länger beginnen hierbei grundsätzlich am ersten Tag und enden am letzten Tag eines Speicherjahres.
 
Verträge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Monat oder bis zu einem Jahr beginnen hierbei grundsätzlich am ersten Tag und enden am letzten Tag eines Monats.


Aufgrund der aktuellen logistischen Rahmenbedingungen für den Speicher Haidach und zur Sicherstellung einer effizienten Speichernutzung, werden verbindliche Speicheranfragen auch außerhalb der zuvor genannten Fristen diskriminierungsfrei berücksichtigt.