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Die Ein- und Ausspeicherung für den Speicherkunden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kapazitäten erfolgt auf Basis von standardisierten Mengenanmeldungen (Nominierungen), die der Speicherkunde jeweils im Voraus an WINGAS übermittelt. Er kann dabei grundsätzlich mehrere Speicherverträge in Bezug auf Einspeicher-, Ausspeicherkapazität und Arbeitsgasvolumen bündeln (Kapazitätspooling). Dies gilt auch für Speicherverträge mehrerer Speicherkunden. Die Einzelheiten solcher Bündelungen werden jeweils in entsprechenden Vereinbarungen geregelt.
Auf Basis der Nominierungen übergibt der Speicherkunde WINGAS für die Einspeicherung Erdgas (H-Gas) mit einer Qualität (insbesondere Brennwert, chemische Zusammensetzung und Druck), wie sie von WINGAS für den sicheren Betrieb ihrer Erdgasspeicher benötigt wird.
WINGAS speichert das Erdgas für den Speicherkunden in den vom Speicherkunden reservierten Speicherkapazitäten ein und hält die Erdgasmenge des Speicherkunden bis zur Ausspeicherung vor.
Bei der Ausspeicherung stellt WINGAS dem Speicherkunden ebenfalls auf Basis von Mengenanmeldungen (s. o.) H-Gas bereit. Das ausgespeicherte Erdgas ist aufgrund der Durchmischung in den Erdgasspeichern physikalisch nicht mit dem zuvor eingespeicherten Erdgas identisch.

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