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Informationen zur Soforthilfe

Die Energiekrise und die damit zusammenhängenden zusätzlichen Belastungen von Unternehmen und Haushalten stehen im Fokus des öffentlichen Interesses und daher auch auf der politischen Agenda. Um die Folgen der gestiegenen Gaspreise zeitnah zu mildern, hat die Bundesregierung das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) auf den Weg gebracht.

Ziel dieses Gesetzes ist es, im Rahmen einer einmaligen Dezemberhilfe Kunden mit Standardlastprofilen (SLP), sowie Gewerbe- und kleine Industriekunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) mit einem Jahresverbrauch in Höhe von unter 1,5 Mio. kWh kurzfristig aus Mitteln des Bundes zu entlasten.

Der Gesetzgeber hat sich dabei für folgende Lösung entschieden: Gaskunden mit SLP erhalten für den Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe (vorläufige Leistung) über ihren Lieferanten, welche auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende berücksichtigt. Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Vertragspreis.

Die Soforthilfe erhalten auch Unternehmen mit kleineren RLM-Entnahmestellen. Die Entlastung beträgt ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG erfüllen, müssen dies bei ihrem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Schriftform darlegen.

Eines ist aber klar: Ein vollständiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts des hohen Preisniveaus der Energiekosten nicht möglich sein. Allein die Kosten auf der Beschaffungsseite haben sich massiv erhöht, d. h. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich weiterhin auf deutlich gestiegene Gaspreise einstellen. Umso wichtiger ist es, das Sparziel der Bundesregierung von mindestens 20 % zu unterstützen, um eine nationale Gasmangellage zu vermeiden. 

Gerne unterstützen wir Sie im Hinblick auf Effizienzmaßnahmen für ihr Gasportfolio – sprechen Sie Ihren Account Manager an.

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